Problemstellung Einzelfall: In der Politik und bei Gesetzgebungsprozessen können Einzelfälle nichts bewirken. Auch die Europäische Kommission nimmt sich nur den systematischen Verstößen gegen Unionsrecht an, die eine Vielzahl von Fällen betrifft.
Unser Monitoring beruht daher auf einem einfachen, aber wirkungsvollen Prinzip: Einzelfälle dokumentieren, Systemfehler erkennen und aufdecken, politische Verantwortung einfordern. Alles beginnt mit Originaldokumenten und Verstößen aus realen Verfahren – Gerichtsbeschlüssen, Bescheiden von Aufsichtsbehörden, psychologischen Gutachten. Diese Dokumente werden juristisch geprüft, Verstöße gegen EU-Grundrechte identifiziert und in wissenschaftlichen Audits gebündelt. Die Audits fließen als Meldungen zu Vertragsverletzungsverfahren an die Europäische Kommission und stehen der Politik als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.Der Monitoring-Kreislauf: Vom Einzelfall zur politischen Durchsetzung
1. Dokumentenerhebung
Originaldokumente aus den Fallstudien: Gerichtsbeschlüsse, Urteile, Bescheide, Verfügungen, Stellungnahmen und Gutachten aus Verfahren mit Grundrechtsbezug.
2. Rechtliche Analyse
Prüfung auf Verstöße gegen die EU-Grundrechtecharta (Art. 7, 8, 47) und die DS-GVO (Kapitel II & III). Dokumentation der Verstöße durch Expertisen, Gutachten, Klageschriften und Stellungnahmen.
3. Bündelung & Audit
Ermittlung systematischer Verstöße und ihrer Ursachen. Zusammenführung gleichartiger Verletzungsmuster zu wissenschaftlichen Audits – anonymisiert und validiert.
4. EU-Meldung
Übermittlung als Grundlage für Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEUV) an die Europäische Kommission.
5. Politische Verwertung
Nutzung für parlamentarische Anfragen, Gesetzesinitiativen und Reformvorschläge auf EU-Ebene.
Dieser Zyklus gewährleistet, dass Grundrechtsverletzungen nicht nur benannt, sondern mit nachprüfbaren Fakten belegt und in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist werden.
Methodik: Aus Fallstudien entstehen belastbare Daten
Dokumententypen
Gerichtliche Beschlüsse, Urteile, Beweisbeschlüsse, Stellungnahmen von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen – sowie Bescheide von Aufsichtsbehörden und psychologische Gutachten.
Prüfkriterien
Einhaltung der Art. 7, 8 und 47 GrCh sowie der DS-GVO (insb. Kapitel II und III, Art. 28 DS-GVO) – einschließlich der Befugnisse von Aufsichtsbehörden (Art. 77, 78 DS-GVO).
Validierung
Mehrstufige Prüfung durch unabhängige Experten, Vier-Augen-Prinzip, anonymisierte Erfassung.
Audit-Form
Systematische Verletzungsprofile werden in strukturierten Audits aufbereitet, die als Entscheidungsgrundlage dienen.
Wie das Monitoring finanziert wird
Die Dokumente stammen aus individuellen Fallstudien, für deren Teilnahme eine Aufwandspauschale erhoben wird.
Diese Pauschale finanziert unsere wissenschaftliche Arbeit – von der juristischen Prüfung bis zur Erstellung der Audits –
und gleicht die Aufwendungen des Vereins aus. So entsteht ein sich selbst tragender Kreislauf,
der unabhängig von staatlicher oder institutioneller Förderung bleibt.
Der Verein ist bei der Europäischen Kommission unter der PIC-Nummer bzw. EU ID / PIC 866193220 registriert und zur Teilnahme an EU-Förderprogrammen legitimiert.
Sie möchten mit Ihren Unterlagen an einer Fallstudie teilnehmen, einen Verstoß melden oder eine Projektpartnerschaft anfragen?
Sie wollen wissen, welchen Nutzen unsere Arbeit für Sie oder Ihre politische Arbeit hat?
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