Judiciary Control
Judiciary Control: Operatives Monitoring
Unsere fortlaufende Studie zur Justizpraxis deckt schwere Verstöße gegen die DS-GVO und die Grundrechtecharta auf. Befund: Richterliche Irrtümer über die Rechtsstellung führen zu massiven, rechtswidrigen Datenabflüssen.
Systemischer Irrtum: Jugendamt-Status
Richter verkennen regelmäßig den Unterschied zwischen einem Beteiligten (§ 7 Abs. 2) und einem Anzuhörenden (§ 7 Abs. 6 FamFG).
Status: Vertragsverletzungsverfahren eingereicht.
Audit: Defizitäre Beweisbeschlüsse
Die Prüfung zeigt: Beweisbeschlüsse erfüllen nahezu nie die zwingenden gesetzlichen Anforderungen der DS-GVO für die Beauftragung von Sachverständigen.
Status: Vorbereitung Vertragsverletzungsverfahren.
Haben Sie einen ähnlichen Fall in Ihrer Akte?
Helfen Sie uns, die Studie zu erweitern und das systemische Versagen der Justiz gegenüber der EU-Kommission zu belegen.
AN DER STUDIE TEILNEHMENWeitere Bereiche auf der Agenda zur Transparenz und Rechtsstaatlichkeit:
- Fehlende unabhängige Aufsichtsbehörde für die Justiz gemäß Erwägungsgrund 20 Satz 5 DS-GVO,
- keine Gewährleistung der Rechte aus Kapitel III DS-GVO
- keine Gewährleistung der Pflichten aus Kapitel II DS-GVO, insbesondere Art. 5 DS-GVO
- Fehlende Gewährleistung der Rechte und Pflichten (insbesondere Transparenz und Nachprüfbarkeit) der Inhalte bei der Anhörung des Kindes
- Gefälschte / unvollständige Akten
- Verweigerung der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder.
- gefälschte/verfälschte und unvollständige Protokolle / Vermerke
- Verweigerungshaltung ordnungsgemäß und vollständig zu protokollieren.
- Keine Gewährleistung der Vertraulichkeit (unbefugte Offenlegung nichtöffentlicher Daten)
- unbefugtes zur Akte nehmen von rechtswidrig verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Intransparente Verarbeitung personenbezogener Daten
- geheime Poollisten für Sachverständige und Verfahrensbeistände, Intransparenz bei der Bestellung (mit erheblichem Korruptionsverdacht)