Justizkontrolle

Judiciary Control

Judiciary Control: Operatives Monitoring

Audit-Status: 313 Entscheidungen geprüft

Unsere fortlaufende Studie zur Justizpraxis deckt schwere Verstöße gegen die DS-GVO und die Grundrechtecharta auf. Befund: Richterliche Irrtümer über die Rechtsstellung führen zu massiven, rechtswidrigen Datenabflüssen.

Beteiligtenstellung vs. Anhörungsrecht (§ 7 FamFG)

Systemischer Irrtum: Jugendamt-Status

Richter verkennen regelmäßig den Unterschied zwischen einem Beteiligten (§ 7 Abs. 2) und einem Anzuhörenden (§ 7 Abs. 6 FamFG).

Folge: Bruch der Vertraulichkeit Durch die falsche Einstufung als Beteiligter erhält das Jugendamt Vollkopien der Verfahrensakten. Dies verletzt den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DS-GVO).

Status: Vertragsverletzungsverfahren eingereicht.

Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO)

Audit: Defizitäre Beweisbeschlüsse

Die Prüfung zeigt: Beweisbeschlüsse erfüllen nahezu nie die zwingenden gesetzlichen Anforderungen der DS-GVO für die Beauftragung von Sachverständigen.

Folge: Heimliche Datenverarbeitung Ohne korrekte AV-Struktur mutiert die Begutachtung zur unzulässigen „heimlichen Verarbeitung“ (Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Grundrechte nach Kap. II & III werden komplett ausgehebelt.

Status: Vorbereitung Vertragsverletzungsverfahren.

Haben Sie einen ähnlichen Fall in Ihrer Akte?

Helfen Sie uns, die Studie zu erweitern und das systemische Versagen der Justiz gegenüber der EU-Kommission zu belegen.

AN DER STUDIE TEILNEHMEN

Weitere Bereiche auf der Agenda zur Transparenz und Rechtsstaatlichkeit:

  • Fehlende unabhängige Aufsichtsbehörde für die Justiz gemäß Erwägungsgrund 20 Satz 5 DS-GVO,
    • keine Gewährleistung der Rechte aus Kapitel III DS-GVO
    • keine Gewährleistung der Pflichten aus Kapitel II DS-GVO, insbesondere Art. 5 DS-GVO
  • Fehlende Gewährleistung der Rechte und Pflichten (insbesondere Transparenz und Nachprüfbarkeit) der Inhalte bei der Anhörung des Kindes
  • Gefälschte / unvollständige Akten
  • Verweigerung der elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder.
  • gefälschte/verfälschte und unvollständige Protokolle / Vermerke
    • Verweigerungshaltung ordnungsgemäß und vollständig zu protokollieren.
  • Keine Gewährleistung der Vertraulichkeit (unbefugte Offenlegung nichtöffentlicher Daten)
  • unbefugtes zur Akte nehmen von rechtswidrig verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Intransparente Verarbeitung personenbezogener Daten
  • geheime Poollisten für Sachverständige und Verfahrensbeistände, Intransparenz bei der Bestellung (mit erheblichem Korruptionsverdacht)