Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Union hat das Ziel, einen einheitlichen Raum von Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Raum ist Datenschutz ein Menschenrecht und einklagbar.

Vorlagefragen (Art. 267 AEUV)

Rechtsauslegungsfragen in laufenden Verfahren. Der EuGH ist hierbei der gesetzliche Richter für die Auslegung des Unionsrechts.

Vertragsverletzung (Art. 258 AEUV)

Beschwerden bei der Europäischen Kommission gegen Mitgliedstaaten. Wir führen diese Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (BRD) bei systemischen Fehlern.

Aktuelle Meldungen & Verfahrensstand

Meldung vom 09.11.2020 VERFAHREN LÄUFT
Gegen: Deutschland (BRD)
Aktenzeichen: CHAP(2020)3321
Grund: Verstoß gegen Art. 80 (1) DS-GVO

Dieses Vertragsverletzungsverfahren betrifft das materielle Recht auf Vertretung durch Vereine. Über 40 Einzelverstöße durch deutsche Gerichte wurden dokumentiert.

Meldung vom 16.05.2023 VERFAHREN LÄUFT
Gegen: Deutschland (BRD)
Aktenzeichen: CPLT(2024)01202
Grund: Art. 4 RL (EU) 2019/1937

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (BRD) aufgrund mutwilliger Prozesse gegen Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.

Meldung vom 16.05.2023 VERFAHREN LÄUFT
Gegen: Deutschland (BRD)
Aktenzeichen: CHAP(2023)01124
Grund: EU (VO) 2019/1111 (Brüssel IIb)

Verstoß gegen die internationale Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (BRD).

Meldung vom 16.05.2023 VERFAHREN LÄUFT
Gegen: Deutschland (BRD)
Aktenzeichen: CPLT(2024)01202
Grund: Art. 5 & 12-23 DS-GVO

Vertragsverletzungsverfahren wegen systematischer Verarbeitung unrichtiger Daten in Kindschaftsverfahren zum Nachteil Betroffener (§ 42 BDSG).

Meldung vom 22.05.2024 VERFAHREN LÄUFT
Gegen: Deutschland (BRD)
Aktenzeichen: CPLT(2024)01399
Grund: Art. 79 DS-GVO & Art. 47 GRCh

Meldung im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (BRD) wegen verweigerter Justizgewährung und Behinderung wirksamer Rechtsbehelfe.

Meldung vom 08.12.2024 NEU / BEWEISSAMMLUNG
Gegen: Deutschland (BRD)
Grund: Art. 7, 8, 47, 52, 53 GRCh & DS-GVO

Vertragsverletzungsverfahren aufgrund intransparenter Beteiligung deutscher Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren ohne Rechtsgrundlage.

MITHILFE GESUCHT!

Senden Sie uns die geschwärzte erste Seite Ihres Beschlusses zu, wenn das Jugendamt als Beteiligter aufgeführt ist.

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Meldung: 08.12.2024 NEUE SYSTEM-MELDUNG
Gegen: Bundesrepublik Deutschland
Verstoß gegen Art. 7, 8, 47, 52, 53 GRCh & DS-GVO

Hintergrund: Intransparente Verfahrensführung durch deutsche Familiengerichte

Wir rügen die Praxis der automatischen Hinzuziehung von Jugendämtern als Beteiligte (§ 7 FamFG) ohne rechtsstaatliche Grundlage:

  • Hinzuziehung ohne Antrag des Jugendamtes (§ 7 (2)/(3) FamFG)
  • Fehlende Prozessführungsbefugnis & mangelnde Begründung
  • Keine Anhörung der Eltern vor Änderung der Prozessstandschaft
  • Fehlende förmliche Beschlüsse über den Rechtsakt der Hinzuziehung
  • Ausschluss von Rechtsmitteln gegen die Beteiligung
  • Vorenthaltung von Informationen über die tatsächliche Prozessrolle des Amtes

🔎 Findet sich das Jugendamt in Ihrem Beschluss im Rubrum (Seite 1) als Beteiligter?

Helfen Sie uns, diesen systemischen Verstoß nachzuweisen. Wir benötigen nur die erste Seite Ihres Beschlusses (ohne Gründe).

Wichtig: Bitte schwärzen Sie im Rubrum Ihre eigenen Daten, die Daten der Kinder und des Verfahrensgegners. Wir sammeln nur den formalen Nachweis der Beteiligung des Amtes.

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