Grundrechte-Monitoring: DSGVO Schulung
Inhalt
DSGVO Schulung = EU-Grundrechtsbewusstsein stärken
Monitoring der Rechtsanwendung
Um das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken zu können, bedarf es einer systematischen Evaluation der täglichen Rechtsanwendung. Der Artikel 80 e.V. fungiert hierbei als unabhängiger Watchdog, der im Rahmen seines wissenschaftlichen Monitorings die praktische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der EU-Grundrechtecharta analysiert. Nur wer seine Rechte kennt, kann das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken und aktiv gegen Grundrechtsverletzungen vorgehen.
Kapazitätsaufbau (Capacity Building) für EU-Bürger
Ein zentraler Baustein, um das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken zu können, ist der gezielte Kapazitätsaufbau. Unsere spezialisierten Schulungen und Fallstudien dienen dazu, die Zivilgesellschaft zu befähigen, abstrakte Unionsrechte am konkreten Einzelfall zu erkennen. Wir fördern das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken durch:
- Wahrnehmung der Rechte: Wir schulen die aktive Ausübung der Betroffenenrechte (Art. 15-22 DS-GVO).
- Aufklärung: Wir dekonstruieren die „Befugnis-Illusion“ nationaler Behörden, um das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken zu helfen.
- Monitoring: Jeder analysierte Fall fließt in unsere Datenbank ein, um das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken auf supranationaler Ebene (EU-Kommission) voranzutreiben.
Methodik der Fallstudien: Das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken
Wir setzen auf die Methode des intrinsischen Lernens. Wir wollen das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken, indem wir die persönliche Betroffenheit als Schlüssel zur Rechtsanwendung nutzen. Erst wenn Betroffene, Fachkräfte und Juristen die Kausalität von Ursache und Wirkung am eigenen Fall verstehen, lässt sich das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken und nachhaltig in der Gesellschaft verankern. Unser Monitoring ist das Fundament, um das EU-Grundrechtsbewusstsein stärken zu können und Rechtsstaatlichkeit EEA-weit zu sichern.