Das Schweigen der Zitierkartelle?

OFFICIAL AUDIT
An den Verlag C.H.Beck oHG Abteilung Beck-Online München, Deutschland Datum: 21.02.2026 Az: Inquiry E-000091/2026 BETREFF: ZWEITE MAHNUNG / REMOVAL REQUEST NZFam 2018, 865 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf unseren Antrag vom 11.01.26 zur Entfernung des Beitrags: „Auswirkungen der DSGVO für Berufsbetreuer und Sachverständige in Kindschaftssachen“ (NZFam 2018, 865, 872). Das Werk ist bis heute in Ihrem Portal online. Durch die Täuschung über eine Rechtfertigung ist das Werk geeignet, Grundrechte und Grundfreiheiten von identifizierbaren Personen zu verletzen und als Anleitung zur Begehung der Strafbestimmungen des § 42 Abs. 1 und 2 BDSG eingestuft zu werden. Zukünftig wird unsere Abteilung für das EU Grundrechte-Monitoring die Angelegenheit fortführen. Wir bitten um eine Mitteilung zum Sachstand der Bearbeitung und um Stellungnahme. Mit bestem Gruß, Daniel Grumpelt President of „Artikel 80 e.V.“ | Director of EEA Monitoring

Warum das „Schweigen“ ein systemisches Risiko ist:

  • Infektionsgefahr: Fehlerhafte Beiträge in Marktführer-Portalen wie Beck-Online werden ungeprüft in gerichtliche Beschlüsse übernommen.
  • Vorsatz durch Unterlassen: Mit dem Zugang unserer Rüge ist die Gutgläubigkeit des Verlags beendet. Die Aufrechterhaltung des Abrufs ist ein bewusster Akt gegen den Datenschutz.
  • Monopol-Verantwortung: Ein Zitierkartell, das sich hinter Paywalls versteckt und Kritik ignoriert, entzieht sich der demokratischen Kontrolle des Rechtsstaats.

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