Monitoring gemeldete Gerichte
Die zügellose Kooperation zwischen Jugendämtern und hier gemeldete Gerichten. Folge: Geheimakten beim Jugendamt in allen betroffenen Städten und Landkreisen. Von diesen gemeldeten Gerichten wird die gesetzliche Rechtsstellung des Jugendamtes im eigenen Haus unhaltbar / willkürlich gehandhabt. Das Jugendamt wird von diesen Gerichten nicht an „Anzuhörender“ i.S.d. § 7 Abs. 6 FamFG, sondern als Beteiligter des … Weiterlesen