Das Paradoxon im Datenschutz: Wenn Aufsichtsbehörden den Zugang verengen
Besonders brisant ist die Situation bei den Datenschutzaufsichtsbehörden selbst. Obwohl diese über die Einhaltung der Grundrechte wachen (sollen), findet auch hier eine schleichende „Digital-Exklusivität“ statt, die im direkten Widerspruch zum Gesetz steht.
2. Die Realität: Der Formular-Zwang
Trotz dieser klaren Regelung beobachten wir einen Verstoß durch zunehmende Barrierebildung: Faxnummern werden entfernt, automatisierte Antwortsysteme verweisen ausschließlich auf Web-Formulare oder KI-Assistenten. Die Bundesbeauftragte (BfDI) versteckt sich hinter digitalen Hürden.
Befund des Watchdogs
Indem Aufsichtsbehörden den analogen Zugang (Fax/Post) faktisch erschweren, verstoßen sie gegen ihre eigene gesetzliche Grundlage nach § 14 BDSG. Ein elektronisches Formular, das zur Pflicht wird, ist kein „Erleichtern“, sondern eine Nötigung zur Preisgabe von Metadaten.